Artikel 1: Zweck – Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden „die Allgemeinen Geschäftsbedingungen“) gelten für alle Verkäufe von Waren (im Folgenden „die Produkte“), die zwischen der Firma Container Sodex , Handelsname Container Sodex , (im Folgenden „der Verkäufer“) und ihrer abgeschlossen werden Kunden (im Folgenden „der Kunde“), ungeachtet etwaiger gegenteiliger Bestimmungen in den Unterlagen des Kunden und insbesondere in seinen Allgemeinen Einkaufsbedingungen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden allen Kunden systematisch mitgeteilt, bevor eine Bestellung aufgegeben wird.

Das Aufgeben einer Bestellung setzt die vollständige und vorbehaltlose Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden voraus.

Artikel 2: Produktinformationen

Die Abmessungen, Farben und das Gewicht bestimmter Materialien unterliegen aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Herstellung bedingten Schwankungen und unterliegen den üblichen Toleranzen. Der Kunde verzichtet auf das Recht, geringfügige Abweichungen zwischen der Bestellung und dem gelieferten Produkt geltend zu machen.

Artikel 3: Bestellung

Das vom Verkäufer erstellte Angebot bindet diesen während der im Angebot angegebenen Optionsfrist.

Um gültig zu sein, bedarf jede Bestellung einer schriftlichen, vom Kunden unterzeichneten Bestellung und einer Bestätigung des Verkäufers. Von den Vertretern des Verkäufers ausgehandelte Verkäufe sind erst dann endgültig, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt wurden.

Der Vertrag kommt somit entweder mit der Bestätigung der Bestellung des Kunden durch den Verkäufer oder mit der ausdrücklichen und schriftlichen Annahme des Angebots durch den Kunden endgültig zustande.

Auf der Website www.container-sodex.com getätigte Verkäufe gelten ab dem Zeitpunkt als gültig, an dem der Kunde die Zahlung für diese Bestellung ganz oder teilweise über das Bestellsystem dieser Website geleistet hat.

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Bestellungen abzulehnen, die aus irgendeinem Grund ungewöhnlich sind oder weil das bestellte Produkt nicht vorrätig ist und nicht wieder aufgefüllt werden kann.

Artikel 4: Änderung der Bestellung

Nach Bestätigung durch den Verkäufer kann keine Bestellung storniert oder geändert werden, es sei denn, dieser hat dies ausdrücklich akzeptiert. In diesem Fall behält sich der Verkäufer das Recht vor, dem Kunden zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen.

Gezahlte Anzahlungen werden nicht zurückerstattet.

Artikel 5: Preis und Rechnungsstellung

Die Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer ab Lager. Im Falle einer vom Verkäufer zugesicherten Lieferung werden die Lieferkosten im Angebot angegeben.

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Verkaufspreise jederzeit einseitig zu ändern.

Die Preise werden auf der Grundlage der Angaben des Kunden berechnet, wobei insbesondere die zu erbringenden Leistungen, die Art, das Gewicht und das Volumen der zu transportierenden Güter sowie die zu befahrenden Routen berücksichtigt werden. In den Preisen sind keine Zölle, Steuern, Lizenzgebühren und Abgaben enthalten, die aufgrund von Vorschriften, insbesondere Steuern oder Zöllen (z. B. Verbrauchssteuern, Einfuhrzölle usw.), anfallen und ausschließlich in der Verantwortung des Kunden liegen.

Artikel 6: Lieferungen

6.1.Lieferbedingungen

Die Lieferung erfolgt entweder durch direkte Lieferung des Produkts an den Kunden an dem in der Bestellung angegebenen Ort oder durch einfache Verfügbarkeitsanzeige oder durch Lieferung an einen Spediteur. Im Falle der Abholung und des Transports der Produkte durch den Kunden muss dieser Drehverschluss-Sicherungssysteme verwenden. Der Verkäufer lehnt jegliche Haftung für seine Produkte im Falle der Nichtnutzung dieses Systems ab.

6.2. Zeitlimit

Liefer- bzw. Verfügbarkeitszeiten werden nur auf Anfrage und nur zu Informationszwecken angegeben. Eine verspätete oder unvollständige Lieferung berechtigt den Kunden daher nicht, die Bestellung zu stornieren oder Schadensersatz zu fordern.

Artikel 7: Transport – Gefahrenübergang

Der Gefahrenübergang an den Produkten erfolgt, sobald die Produkte verfügbar gemacht oder aus den Lagern des Verkäufers versandt werden.

Dies hat zur Folge, dass die Waren ungeachtet der für die verkauften Waren geltenden Eigentumsvorbehaltsklausel unabhängig von der Versandart und auch im Falle eines vom Verkäufer bereitgestellten Transports immer auf Gefahr des Kunden transportiert werden.

Der Verkäufer kann nicht für die Wahl des Spediteurs verantwortlich gemacht werden.

Bei Lieferung an den vom Kunden angegebenen Ort:

Der Verkäufer lehnt jede Haftung für Schäden ab, die durch ein Transportfahrzeug am Lieferort verursacht werden, wenn diese Schäden auf erschwerte Zufahrt und/oder ungeeignetes Gelände zurückzuführen sind;
Der Kunde muss die Richtung der Manöver sicherstellen, die für den Zugang und die Bewegung innerhalb oder außerhalb seiner Einrichtungen erforderlich sind;
Wartezeiten gehen zu Lasten des Kunden und werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Wenn der Verkäufer am für die Lieferung vorgesehenen Tag nicht in der Lage war, die Lieferung durchzuführen, weil der Kunde keinen Zugang hatte, weil er sich hinsichtlich des Zeitpunkts oder des Ortes der Lieferung geirrt hat oder weil andere vorhersehbare oder unvorhersehbare Umstände vorliegen In diesem Fall (unpassierbare Zufahrt, schlechtes Wetter, Straßensperre etc.) werden die Kosten für die Rücksendung und die erneute Präsentation der Ware dem Kunden in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt im Falle eines Fehlers seinerseits bezüglich des bestellten und gelieferten Produkts.

Artikel 8: Handhabung

Der Hinweis „Umschlag“ in den Preisvorschlägen oder auf den Rechnungen des Verkäufers entspricht einem angegebenen oder in Rechnung gestellten Preis für einen einzelnen Transport, einen einzelnen Umschlag durch ein einzelnes, mit Umschlagmitteln ausgestattetes Fahrzeug und gleichzeitig geplanter Entladung. Heck oder Seite das Fahrzeug.

Auch wenn dem Verkäufer mit der Bestellung ein Zugangsplan vorgelegt wird, wird jede zusätzliche Leistung, die für den erfolgreichen Abschluss des Vorgangs erforderlich ist, wie z. B. die Vorbereitung des Zugangs, das Verkeilen, das spezifische Heben oder andere, dem Kunden zusätzlich nach Stundensatz in Rechnung gestellt gültiger Preis am Tag der Lieferung.

Artikel 9: Empfang – Beschwerden

Wenn die Produkte unter den in Artikel 6.1 genannten Bedingungen geliefert werden, obliegt es dem Kunden (oder seinem Vertreter), ihren Zustand vor dem Entladen zu überprüfen.

Im Falle eines Mangels oder einer Beschädigung muss der Kunde unverzüglich alle erforderlichen Reservierungen beim Spediteur unter den in Artikel L.133-3 des Handelsgesetzbuchs genannten Bedingungen vornehmen (Reservierungen nach Erhalt, Bestätigung per Einschreiben innerhalb von drei Tagen, einschließlich). Feiertage). Innerhalb derselben Frist hat er auch den Verkäufer zu benachrichtigen.

Darüber hinaus muss im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Lieferung oder eines Streitfalls jede Beschwerde unter Androhung der Zwangsvollstreckung innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Produkte schriftlich per Einschreiben mit Empfangsbestätigung an den Verkäufer gerichtet werden.

Sofern es sich nicht um geringfügige Mängel der gelieferten Produkte handelt, hat der Kunde Anspruch auf einen kostenlosen Ersatz der Produkte unter Ausschluss jeglicher Entschädigung oder Schadensersatz.

Artikel 10: Rückgaben

Ohne Zustimmung des Verkäufers erfolgt keine Rücknahme angenommener Ware.

Artikel 11: Garantien

Der Verkäufer gewährt keine vertragliche Garantie auf die verkauften Waren, mit Ausnahme neuer Modulgebäude und neuer Kühlcontainer.

Zu den Kühlmodulen:

Ungeachtet der Artikel 1641 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches verpflichtet sich der Verkäufer lediglich, die mangelhafte Ware innerhalb eines Jahres nach dem Verkauf zu ersetzen, unter Ausschluss jeglicher Entschädigung im Zusammenhang mit Nebenkosten wie Entfernung oder Ruhezeit oder Schadensersatz für Immobilisierung oder andere. Unter keinen Umständen kann die Haftung über die der eigenen Lieferanten hinausgehen und in jedem Fall über die Menge des verkauften Produkts hinausgehen.

Der Verkäufer gewährt keine vertragliche Garantie für Kühlmodule, die aus dem Gebiet des französischen Mutterlandes verbracht werden.

Die vertragliche Gewährleistung beträgt 5 Monate ab Lieferung des Produkts. Die Gewährung erfolgt unter der Voraussetzung, dass am Produkt keine Veränderungen vorgenommen wurden, dass seine Verwendung nicht missbräuchlich erfolgte und dass der Kunde die vom Verkäufer vorgeschriebenen Anweisungen zur Wartung, Reinigung und Überprüfung des Produkts befolgt hat.

Um die Garantie zu aktivieren, muss der Kunde den Verkäufer unverzüglich schriftlich über das Vorliegen eines Mangels am Produkt nach dessen Entdeckung unter Androhung des Verlusts seiner Rechte informieren.

Im Falle einer Inanspruchnahme der Garantie hat der Kunde in keinem Fall das Recht, die Zahlung zu verzögern oder einen Abzug von den fälligen Beträgen vorzunehmen.

Die Garantie besteht ausschließlich in der Zusendung des als defekt erkannten Teils oder Elements. Kann das Produkt nicht repariert werden, wird es kostenlos ersetzt. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatz, sind ausgeschlossen.

Ausschlüsse

Mängel und Verschlechterungen, die durch natürliche Abnutzung oder fehlerhafte Wartung, unsachgemäßen Gebrauch des Produkts (insbesondere Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung und der Gebrauchsempfehlungen des Verkäufers) oder auch durch eine vom Verkäufer nicht vorgesehene Änderung des Produkts verursacht werden, sind ausgeschlossen von der Garantie ausgeschlossen.

Darüber hinaus beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf Mängel an seinen Geräten, nicht jedoch auf Mängel, die im Zusammenhang mit der Integration oder Ergänzung seiner Produkte in solche Dritter auftreten. Der Verkäufer ist in keinem Fall verpflichtet, indirekte Schäden, insbesondere Betriebs- oder Gewinnverluste, indirekte Verluste oder Folgeschäden jeglicher Art, die dem Kunden oder Dritten entstehen, zu ersetzen.

Artikel 12: Zahlungsbedingungen

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass der Preis der Produkte stets in Euro angegeben wird und dass der Kunde die mit der gewählten Zahlungsart verbundenen Kosten trägt.

Der Preis ist bar ohne Abzug nach Rechnungserhalt am Sitz des Verkäufers zu zahlen.

Die Annahme von Entwürfen stellt keine Änderung oder Abweichung von den oben genannten Bestimmungen dar.

Im Falle der Verweigerung der Annahme von Wechseln oder der Nichtbezahlung einer Rechnung bei Fälligkeit kann der Verkäufer unbeschadet anderer Maßnahmen alle laufenden Bestellungen aussetzen und die fälligen Beträge ohne vorherige Ankündigung zur Anwendung bringen:

Verzugszinsen in Höhe des Dreifachen (3) des gesetzlichen Zinssatzes auf die fälligen Beträge einschließlich Steuern. Die Verzinsung beginnt am Tag nach dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsdatum und läuft bis zum Tag der vollständigen Zahlung aller fälligen Beträge weiter. Jeder angefangene Monat wird in voller Höhe fällig.
Eine pauschale Entschädigung für die Beitreibungskosten in Höhe von 40 Euro, unbeschadet der Möglichkeit des Verkäufers, bei begründetem Schadensersatz eine zusätzliche Entschädigung zu verlangen, wenn die Beitreibungskosten mehr als 40 Euro betragen. Der Betrag der Verzugszinsen und der Entschädigung für die Beitreibungskosten kann automatisch von einem eventuell dem Kunden gewährten Rabatt abgezogen werden.

Darüber hinaus führt jede Zahlungsverzögerung zu Folgendem:

Die sofortige Zahlung aller noch fälligen Beträge, unabhängig von der gewählten Zahlungsart, für andere Lieferungen oder aus einem anderen Grund, es sei denn, der Verkäufer entscheidet sich für die Stornierung der entsprechenden Bestellungen,
Das Recht, den Verkauf nach eigenem Ermessen automatisch zu beenden, unbeschadet etwaiger sonstiger Schäden.

Der Beschluss wirkt sich nicht nur auf die betreffende Bestellung aus, sondern auch auf alle vorherigen unbezahlten Bestellungen, unabhängig davon, ob sie geliefert wurden oder sich in der Lieferung befinden und ob ihre Zahlung überfällig ist oder nicht.

Jede Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Kunden oder jedes Element, das ein Insolvenzrisiko für den Kunden mit sich bringen könnte, kann jederzeit eine Änderung der möglicherweise gewährten Zahlungsfristen und die Verpflichtung zur Barzahlung von Bestellungen rechtfertigen. und bestimmte Garantien. In diesem Fall wird kein Rabatt gewährt. Im Falle einer Ablehnung kann der Verkäufer den Verkauf beenden.

In diesem Fall gehen die Kosten für die Beseitigung sowie die eventuelle Erstellung eines Zustandsberichts der Ware zu Lasten des Kunden.

Eine etwaige vom Käufer geleistete Anzahlung verbleibt beim Verkäufer als pauschale Entschädigung, unbeschadet etwaiger sonstiger Klagen, die der Verkäufer infolgedessen gegen den Kunden ergreifen könnte.

Artikel 13: Eigentumsvorbehaltsklausel

Die verkauften Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungen Eigentum des Verkäufers.

In diesem Zusammenhang stellt die Aushändigung eines Wechsels, eines Bank- oder Postschecks oder eines anderen Dokuments, das eine Zahlungsverpflichtung begründet, keine Zahlung im Sinne dieser Klausel dar.

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer den Preis tatsächlich erhalten hat. Wenn die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte vom Kunden weiterverkauft wurden, geht die Schuld des Verkäufers automatisch auf die Schuld in Höhe des Preises der so vom Kunden verkauften Produkte über.

Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen an den Verkäufer ab, die ihm aus der Weiterveräußerung der noch nicht bezahlten Vorbehaltsware entstehen.

Im Falle einer Zwangsverwaltung oder gerichtlichen Liquidation des Kunden können die Produkte gemäß den geltenden gesetzlichen und/oder behördlichen Bestimmungen eingefordert werden.

Im Falle einer Reklamation der Ware wegen teilweiser oder vollständiger Nichtzahlung gelten die auf Lager befindlichen Produkte als den unbezahlten Schulden entsprechende Ware.

Die Eigentumsvorbehaltsklausel verhindert nicht, dass mit der Lieferung der Ware die Gefahr des Verlusts oder der Verschlechterung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware sowie der dadurch verursachten Schäden auf den Käufer übergeht.

Artikel 14: Konventionelles Pfandrecht

Unabhängig davon, in welcher Eigenschaft die Firma Container Sodex tätig ist, erkennt der Kunde ausdrücklich ein Pfandrecht mit einem Zurückbehaltungsrecht, und zwar vorzugsweise allgemein und dauerhaft, an allen im Besitz der Firma Vollbrecht befindlichen Waren, Werten und Unterlagen an Container-Service GmbH als Sicherheit für alle Schulden (Rechnungen, Zinsen, entstandene Kosten usw.), die der Firma Container Sodex gegenüber bestehen, auch vor oder außerhalb der mit den genannten Gütern und Werten verbundenen Geschäfte und Dokumente,

Artikel 15: Strafklausel

Für den Fall, dass das Versäumnis des Kunden den Verkäufer dazu zwingt, seine Prozessabteilung mit der Einziehung der fälligen Beträge zu betrauen, werden diese um eine Entschädigung in Höhe von 20 % ihres Betrags erhöht.

Diese Erhöhung ist als Strafklausel gemäß den Artikeln 1226 und 1152 des Bürgerlichen Gesetzbuches festgelegt.

Artikel 16: Höhere Gewalt

Die Erfüllung aller oder eines Teils ihrer Verpflichtungen durch die Parteien wird im Falle des Eintritts eines zufälligen Ereignisses oder höherer Gewalt ausgesetzt, das die Erfüllung behindern oder verzögern würde.

Als solche gelten insbesondere, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, Terrorismus, Unruhen, Aufstände, soziale Unruhen, Streiks jeglicher Art und Lieferschwierigkeiten des Verkäufers.

Diese Aussetzung gilt jedoch nicht für Zahlungsverpflichtungen.

Wenn diese Aussetzung über einen Zeitraum von sieben Tagen hinaus andauert, hat die Gegenpartei die Möglichkeit, die aktuelle Bestellung zu kündigen.

Artikel 17: Streitigkeiten

JEGLICHE STREITIGKEITEN, DIE SEINEN URSPRUNG IN DER ENTSTEHUNG, AUSLEGUNG, GÜLTIGKEIT, AUSFÜHRUNG ODER BEENDIGUNG DER VERTRAGSBEZIEHUNGEN ZWISCHEN DEM VERKÄUFER UND DEM KUNDEN SOWIE DEN HANDLUNGEN, DIE DIESE FOLGE FOLGEN, UND DEREN FOLGERUNG WERDEN, WERDEN DEM GERICHT VORGELEGT HANDEL VON PERPIGNAN.

DIESE GESCHENKE UND DIE DARAUS ERGEBNISSE UNTERLIEGEN DER FRANZÖSISCHEN GESETZGEBUNG UND NUR DIE FRANZÖSISCHE SPRACHFASSUNG DIESER ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN IST maßgebend.